
Elbe Apotheke Testzentrum
Elbestr. 25, 38120 Braunschweig
Termin
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Elbestr. 25, 38120 Braunschweig
Bei Fragen zur Testung beachten Sie bitte unsere Übersicht über häufig gestellte Fragen weiter unten oder wenden Sie sich an die eingängigen Service-Hotlines der Stadt oder des Landes.
Eine Auswahl der häufig gestellten Fragen
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich wieder kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Damit hat dann jeder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche – und dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Alle Informationen finden Sie auch unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html
Unsere neuen Tests ermöglichen einen sehr angenehmen Test-Vorgang. Dabei nehmen
wir
mit einem feinen Tupfer zwei Abstriche in der Nase und nicht nur in der
Nasenmuschel. Es ist also
aktuell kein Abstrich mehr im hinteren Rachenbereich oder im hinteren Bereich
der
Nase notwendig, deshalb ist der Test auch ideal für Kinder oder ältere
Menschen.
Bereits circa 20 Minuten* nach dem Abstrich erhalten Sie von uns das
Testergebnis
inklusive Bescheid. Falls Sie zusätzlich einen ärztlichen Nachweis benötigen,
stellen wir Ihnen diesen gegen einen Aufpreis von 10€ gerne aus.
Wenn Sie hohes Fieber oder Geruchs- und/oder Geschmacksverlust haben, bitten wir Sie, sich telefonisch bei ihrem Hausarzt oder der Tel. 116117 zu melden und vorerst zu Hause zu bleiben. Sie sollten nämlich dann direkt einen PCR-Test durchführen lassen, da dieser sogar noch genauer ist als unsere Schnelltests.
Alle unsere Tests sind stets vom BfArM gelistet und sind somit zur Verwendung in
Deutschland zugelassen.
Unser aktueller Test weist eine Sensitivität von 97,1 % und eine Spezifität von 99,5
% auf. Somit erfüllt er die gesetzlichen Anforderungen und kann SARS-CoV-2 mit einer
sehr hohen Wahrscheinlichkeit nachweisen oder ausschließen.
Sollte Ihr Testergebnis positiv sein, haben Sie sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Da es sich nach dem Infektionsschutzgesetz um eine meldepflichtige Krankheit handelt, müssen Sie sich somit unmittelbar beim Gesundheitsamt melden. Diese werden mit Ihnen das weitere Vorgehen abstimmen und die Rückverfolgung Ihrer Kontaktpersonen angehen. Indem Sie eine Liste mit Ihren Kontaktpersonen vorbereiten, können Sie dabei helfen, diesen Prozess einfacher und schneller zu gestalten. Zusätzlich muss der Befund Ihres positiven Antigen-Schnelltests mittels eines PCR-Test überprüft werden. Im Falle eines positiven Testergebnisses erhalten Sie von uns im Anschluss auf Ihre Test auch weitere Informationen.
Wer nach dem Ende der allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober eine kostenlose Testung nach § 4a TestV in Anspruch nehmen möchte, muss zunächst gegenüber der testenden Stelle zum Nachweis der Identität einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Außerdem muss die zu testende Person belegen können, dass sie aus einem der in § 4a TestV genannten Gründe anspruchsberechtigt ist.
Ein ggf. erforderlicher Altersnachweis ergibt sich regelmäßig aus dem Identitätsnachweis des Kindes.
Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss bei Inanspruchnahme der Testung ein entsprechendes Zeugnis vorlegen. Aus dem Zeugnis muss die Überzeugung der ausstellenden ärztlichen Person oder der ausstellenden Stelle hervorgehen, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 besteht. Außerdem muss der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum der getesteten Person sowie die Identität der Person oder Stelle, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt hat, enthalten sein. Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich. Der Mutterpass kann als ärztliches Zeugnis zum Nachweis einer Schwangerschaft verwendet werden.
Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist, können ihre Anspruchsberechtigung durch die Vorlage ihrer Studienbescheinigung und ihres Impfausweises nachweisen.
Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen entsprechenden Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen.
Alle Informationen finden Sie auch unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html
In unserem Testzentrum reicht es aktuell pünktlich zu der von Ihnen gebuchten Uhrzeit zu erscheinen. Aufgrund der aktuell ausgewogenen Auslastung ist ein zeitlicher Vorlauf nicht notwendig. Wenn Sie keinen Termin gebucht haben, können Sie auch auf gut Glück zu uns kommen.
Jede zu testende Person (auch Kinder) müssen ein Ausweisdokument oder ggf. eine Krankenkassenkarte mitbringen. Sollten Sie auf Grund der Regelung weiterhin die Möglichkeit zu kostenlosen Schnelltests haben, benötigen wir das entsprechende Nachweisdokument (z.B. Mutterpass oder ärztl. Schreiben) im Original. Bitte beachten Sie, dass wir zur Dokumentation ggf. eine Kopie/Fotografie des Nachweisdokument anfertigen.
Ja, buchen Sie dazu bitte frühzeitig zeitlich zusammenhängende Termine für jede zu testende Person. Sie werden dann nacheinander getestet.
Folgende Personen haben auch nach dem Ende der allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober 2021 die Möglichkeit sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen:
Alle Informationen finden Sie auch unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html
In sehr seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Corona-Test mittels Antigentest ein ungültiges Ergebnis liefert. In solch einem Fall werden Sie umgehend von uns informiert und können den Test kostenfrei wiederholen.
Aktuell bieten wir nur Antigentests, auch Schnelltest oder Rapidtest genannt an und keine PCR-Tests. Ob dieser Test für Ihre Reise ein Antigentest ausreicht hängt von vielen Faktoren ab, deshalb können wir hier keine allgemein-gültige Aussage treffen. Bitte informieren Sie sich daher über die Einreiseregelungen des Landes in das Sie verreisen möchten bspw. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/). Alternativ können Sie auch bei den staatlichen Corona Hotlines anrufen: Hotline München 089 233-96333 oder Hotline Bayern 089/122220 . Darüber hinaus müssen Sie evtl. auch die Bedingungen Ihrer Fluglinie bzw. des von Ihnen verwendeten öffentlichen Transportmittels beachten.